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Im boomenden Stadtteil zwischen Kagran und Hirschstetten haben wir eine Wohnhausanlage mit 7 Stiegen, über 250 Wohnungen und Apartments sowie ausreichend GarageAutostellplatz in der Tiefgarage oder im Freiparkbereichnplätze und LagerRäumlichkeiten zur Lagerung von Waren – nicht als Büro nutzbarräume errichtet.

Lernen Sie hier unsere aktuellen Angebote kennen. Sie haben drei Möglichkeiten, Ihr Wunsch-Objekt zu finden. Gehen Sie von Ihrem Flächenbedarf (Nutzflächen) oder vom gewünschten Mietpreis aus oder nutzen Sie die Komplettübersicht aller sofort verfügbaren Objekte (Unsere aktuell verfügbaren Einheiten).

Die häufigsten Fragen zu unseren Wohnungen beantworten wir hier in den FAQs.

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Mietpreise

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Unsere aktuell verfügbaren Einheiten

Zur Auswahl stehen derzeit 45 Mietobjekte.

Kosten pro Monat. Flächenangaben können +/- 3% von der Ist-Fläche abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr. Datenaktualisierung täglich.

Top Stiege Geschoss Art Fläche Zimmer Bruttomiete KautionGrundriss
629 6 4. OG Wohnung ca. 42 m² 1 € 682,00 € 2.700 G G
633 6 5. OG Wohnung ca. 62 m² 2 € 1.070,30 € 4.300 G G
634 6 5. OG Wohnung ca. 61 m² 2 € 1.071,40 € 4.300 G G
635 6 5. OG Wohnung ca. 41 m² 1 € 665,50 € 2.700 G G
706 7 1. OG Wohnung ca. 83 m² 3 € 1.336,50 € 5.300 G G
707 7 1. OG Wohnung ca. 45 m² 1 € 723,80 € 2.900 G G
710 7 2. OG Wohnung ca. 45 m² 1 € 723,80 € 2.900 G G
206 2 1. OG Wohnung ca. 67 m² 2 € 1.049,40 € 4.200 G G
207 2 1. OG Wohnung ca. 89 m² 3 € 1.384,90 € 5.500 G G
208 2 2. OG Wohnung ca. 77 m² 3 € 1.212,20 € 4.800 G G
212 2 2. OG Wohnung ca. 67 m² 2 € 1.073,60 € 4.300 G G
216 2 3. OG Wohnung ca. 40 m² 1 € 608,30 € 2.400 G G
218 2 3. OG Wohnung ca. 67 m² 2 € 1.083,50 € 4.300 G G
219 2 3. OG Wohnung ca. 89 m² 3 € 1.408,00 € 5.600 G G
224 2 4. OG Wohnung ca. 67 m² 2 € 1.101,10 € 4.400 G G
229 2 DG Wohnung ca. 55 m² 2 € 959,20 € 3.800 G G
304 3 1. OG Wohnung ca. 56 m² 2 € 882,20 € 3.500 G G
309 3 1. OG Wohnung ca. 54 m² 2 € 852,50 € 3.400 G G
516 5 3. OG Wohnung ca. 51 m² 2 € 820,60 € 3.300 G G
524 5 4. OG Wohnung ca. 52 m² 2 € 820,60 € 3.300 G G
537 5 DG Wohnung ca. 51 m² 2 € 918,50 € 3.700 G G
601 6 1. OG Wohnung ca. 83 m² 3 € 1.346,40 € 5.400 G G
602 6 1. OG Wohnung ca. 91 m² 3 € 1.529,00 € 6.100 G G
609 6 2. OG Wohnung ca. 83 m² 3 € 1.326,60 € 5.300 G G
617 6 3. OG Wohnung ca. 83 m² 3 € 1.336,50 € 5.300 G G
618 6 3. OG Wohnung ca. 91 m² 3 € 1.475,10 € 5.900 G G
625 6 4. OG Wohnung ca. 83 m² 3 € 1.347,50 € 5.400 G G
313 3 2. OG Wohnung ca. 56 m² 2 € 889,90 € 3.600 G G
314 3 2. OG Wohnung ca. 55 m² 2 € 860,20 € 3.400 G G
318 3 2. OG Wohnung ca. 54 m² 2 € 874,50 € 3.500 G G
322 3 3. OG Wohnung ca. 56 m² 2 € 897,60 € 3.600 G G
328 3 4. OG Wohnung ca. 76 m² 2 € 1.227,60 € 4.900 G G
333 3 4. OG Wohnung ca. 58 m² 1 € 974,60 € 3.900 G G
335 3 5. OG Wohnung ca. 51 m² 2 € 878,90 € 3.500 G G
338 3 5. OG Wohnung ca. 54 m² 2 € 991,10 € 4.000 G G
407 4 1. OG Wohnung ca. 59 m² 2 € 889,90 € 3.600 G G
410 4 1. OG Wohnung ca. 81 m² 3 € 1.316,70 € 5.300 G G
411 4 1. OG Wohnung ca. 81 m² 3 € 1.305,70 € 5.200 G G
418 4 2. OG Wohnung ca. 87 m² 3 € 1.422,30 € 5.700 G G
419 4 2. OG Wohnung ca. 81 m² 3 € 1.316,70 € 5.300 G G
427 4 3. OG Wohnung ca. 81 m² 3 € 1.305,70 € 5.200 G G
438 4 5. OG Wohnung ca. 72 m² 3 € 1.208,90 € 4.800 G G
439 4 5. OG Wohnung ca. 72 m² 3 € 1.211,10 € 4.800 G G
442 4 5. OG Wohnung ca. 62 m² 2 € 1.137,40 € 4.500 G G
445 4 DG Wohnung ca. 74 m² 2 € 1.397,00 € 5.600 G G

Parkplätze für unsere Mieter und Nachbarn

Über 180 Garagenstellplätze haben wir in unserem Wohnpark derPunkt errichtet. Diese können von unseren Wohnungsmietern aber auch von Anrainern und Nachbarn angemietet werden. Kommen Sie vorbei und suchen Sie sich unter den verfügbaren Parkplätze Ihren Lieblingsplatz aus.

Miete pro Monat:
€ 71,30
Betriebskosten:
€ 11,70
Netto:
€ 83,00
Umsatzsteuer:
€ 16,60
Bruttomiete:
€ 99,60
Einmalige Kaution:
€ 250,00

Sollten Sie an der Anmietung eine Garagenplatzes interessiert sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder übersenden Sie uns gleich ein ausgefülltes Mietanbotsformular.

Kontakt

Tiefgarage Wohnpark derpunkt

Besuchen Sie virtuell unsere Top 712 der Stiege 7

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Ausstattungsbeispiel im Detail

FAQ

Die häufigsten Fragen zu unseren Wohnungen beantworten wir hier:

Organisatorisches

Baubeginn für das Gesamtprojekt war Ende 2019. Die Stiegen 5, 6 und 7 wurden im September 2021 fertiggestellt, die Stiege 4 im September 2022 und die Stiegen 2 und 3 im Oktober 2023. Das Datum der Inbetriebnahme der Stiege 1 (Apartmenthaus mit 56 Apartments) ist noch nicht bekannt.

Die meisten freien Wohnungen Stiegen 2-7 sind Erstbezug und können zum nächsten Monatsersten bezogen werden. Sollte es sich um eine Wohnungsrückgabe handeln, ist die Wohnung maximal ein Monat nach Rückgabe wieder bezugsfertig.

Nein - Bei Abgabe eines verbindlichen Mietanbots können Sie den gewünschten Mietvertragsbeginn in der Zukunft frei wählen. Bei Annahme und Überweisung der Kaution bleibt die Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei für Sie reserviert.

Nach erfolgter Besichtigung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich von uns alle Informationen über die gewünschte Wohnung (Mustermietvertrag, Wohnungsgrundriss, Information über die Küchenoption) sowie ein Mietanbotsformular. Dieses Mietangebotsformular müssen Sie dann ausgefüllt und unterfertigt mit den gewünschten Beilagen an uns retournieren. Nach Annahme Ihres Mietangebots durch die Geschäftsführung erhalten Sie den Entwurf Ihres Mietvertrages zur Durchsicht. Wenn der Entwurf in Ordnung geht, können Sie nach Überweisung der Kaution einen Termin für die Unterzeichnung des Mietvertrages und Übergabe der Schlüssel vereinbaren.

Das entgeltliche oder unentgeltliche auch nur kurzfristige (Airbnb) zur Verfügung stellen der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet.

Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung beim Auszug im selben Zustand wie beim Einzug zurückgestellt werden muss.

Das Bohren von Löchern in den (Badezimmer)Wänden gehört zum „normalen Wohngebrauch“ und ist im notwendigen Umfang erlaubt. Genauso ohne Zustimmung erlaubt sind unwesentliche Änderungen wie das Ausmalen oder Tapezieren von Wänden oder das Anbringen von Vorhängen. Wesentliche Veränderungen wie das Anbringen einer Außenbeschattung, das Aufstellen von Wänden oder Verlegung von Böden sind möglich, wenn sie vorab vom Eigentümer bewilligt werden.

Das Halten von Tieren ist in unserer Anlage mit Ausnahme von wohnungsüblichen, ungefährlichen, artgerecht in Behältnissen gehaltenen Kleintieren, wie Zierfische, Ziervögel oder Hamster, mit Rücksicht auf die Ausstattung des Bestandgegenstands sowie der Beeinträchtigung anderer Mieter untersagt.

Infrastruktur

Die Wohnungen wurden vom Eigentümer OHNE Küche ausgestattet, alle Anschlüsse für eine Standardküche sind vorhanden.

Die Wohnungen werden mittels Radiatoren erwärmt. Das Warmwasser für die Radiatoren und die Wasserleitung wird in der Heizzentrale in der Stiege 1 mittels Erdgas erwärmt. In den Wohnungen befinden sich daher keine Thermen.

Bei Bau der Wohnhausanlage wurde eine Heizzentrale errichtet und ein langfristiger Betriebervertrag mit KELAG abgeschlossen. Die Verrechnung von Heizung und Warmwasser erfolgt gemäß  Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) direkt durch den Eigentümer.

Die Dächer aller 7 Stiegen wurden mit Photovoltaikpanelen ausgestattet. Die Inbetriebnahme einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (gemäß §16a ElWOG) ist in Arbeit. Dabei werden alle Wohnungen mit Smart-Meter-Stromzähler ausgestattet und die Mieter können zwischen dem Bezug des im Haus produzierten Stroms und jedem anderen beliebigen Stromanbieter wählen. Bis dahin erfolgt der Strombezug direkt über die gemeinsame Leitung des Wohnparks mit dem benachbarten Wirtschaftspark. Der Verbrauch wird mittels Subzähler gemessen und direkt durch den Eigentümer verrechnet.

Der komplette Wohnpark ist an das Glasfasernetz von Magenta und A1 angeschlossen. In allen Wohnungen ist diese Verkabelung vorbereitet und kann nur wenige Tage nach dem Abschluss eines Vertrages mit dem gewünschten Anbieter in Betrieb genommen werden.

LagerRäumlichkeiten zur Lagerung von Waren – nicht als Büro nutzbarabteile von 2m² bis 12m² wurden im Erdgeschoss- und Kellerbereich aller Stiegen errichtet und können bei Bedarf jederzeit zusätzlich angemietet (und auch wieder gekündigt) werden. Dabei erhalten Wohnungsmieter einen Nachlaß von 1m² auf Ihr gewünschtes LagerRäumlichkeiten zur Lagerung von Waren – nicht als Büro nutzbarabteil.

Unmittelbar zwischen den Stiegen 3, 4 und 5 befindet sich ein öffentlicher Park. Dieser ist noch nicht ausgebaut, soll aber im Laufe des Jahres von der MA42 gestaltet werden.

Hier soll in den nächsten Jahren eine Wohnhausanlage errichtet werden. Auf der dem Wohnpark zugewandten Seite wird ein großer öffentlicher Park entstehen, der gemeinsam mit dem Park vor der Stiege 4 eine großzügige Grüninsel bilden wird.

Mobilität

Die Wege zwischen den Stiegen sind autofrei und dürfen außer von Fußgängern und Radfahrern ausschließlich durch die Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge genutzt werden. Als Mieter einer Wohnung in unserer Anlage haben Sie Anspruch auf das Parkpickerl des 22. Bezirks und können Ihr Fahrzeug somit auf den öffentlichen Verkehrsflächen unmittelbar neben dem Wohnpark (Pogrelzstraße, Hirschstettner Straße) parken.

Bei Einzug in die Stiegen 4-7 genehmigen wir nach Vorankündigung zwecks Übersiedlungstätigkeit die Einfahrt bis vor die entsprechende Stiege. Die Zugänge der Stiege 1-3 sind nur wenige Meter von der Pogrelzstraße entfernt erreichbar.

Unter allen Stiegen befindet sich eine GarageAutostellplatz in der Tiefgarage oder im Freiparkbereich mit insgesamt 181 KFZ-Parkplätzen. Davon sind aktuell noch ausreichend Plätze verfügbar. Parkplätze können jederzeit zusätzlich angemietet (und auch wieder gekündigt) werden. Die Kosten für einen Parkplatz betragen EUR 99,60 inkl. Betriebskosten-Pauschale und Steuer. (Stand 2025).

Für Motorräder gibt es in der GarageAutostellplatz in der Tiefgarage oder im Freiparkbereich eigene Motorradabstellplätze. Diese sind etwa 3-4m² groß und können um EUR 33,36 inkl. Betriebskosten-Pauschale und Steuer angemietet werden (Stand 2025).

In den Stiegen 4, 5 und 6 befinden sich großzügige Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, die für die Mieter aller Stiegen zugänglich sind und genutzt werden können.

In ca. 3 Minuten Gehzeit vom Wohnpark entfernt befindet sich die Station Pogrelzstraße der Buslinie 22A. Dieser fährt 5 Minuten zum Kagraner Platz (U1) und 9 Minuten zu Zentrum Kagran (U1 / Donauzentrum). In die andere Richtung fährt man 13 Minuten zu Aspernstraße (U2).

In ca. 5 Minuten Gehzeit vom Wohnpark entfernt befindet sich die Station Forstnergasse der Straßenbahnlinie 26. Diese fährt 3 Minuten zum Kagraner Platz (U1) und 13 Minuten zu Floridsdorf (U6 / S-Bahn). In die andere Richtung benötigt man 10 Minuten zu Hausfeldstraße (U2).

Finanzielles vor dem Einzug

Die Kaution beträgt 4 Bruttomonatsmieten und muss bis zur Vertragsunterzeichnung hinterlegt werden. Bevorzugt wird die Kautionshinterlegung per Banküberweisung, aber auch Sparbuch oder Bankgarantie sind möglich.

Bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrages verrechnen wir einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag von EUR 180,-- (inkl. Ust.). Ansonsten fallen keine wie auch immer gearteten Kosten für Provision, Ablöse oder dergleichen an.

Bei den Wohnungen im Wohnpark handelt es sich um sogenannte freifinanzierte Mietwohnungen. Dadurch, dass bei der Errichtung keinerlei öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen wurden, gibt es auch keine Voraussetzungen betreffend Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsdauer in Österreich, Anmeldeverpflichtung oder Zweitwohnungsverbot. Das monatlich verfügbare Nettoeinkommen des/der Mieter sollte jedoch mindestens das 2,5-fache der Bruttomonatsmiete betragen.

Sollte Ihr monatlich verfügbares Nettoeinkommen weniger als das 2,5-fache der Bruttomonatsmiete betragen, akzeptieren wir auch gerne eine Bürgschaft. Die Bürgin / der Bürge sollte über ein Einkommen verfügen, das ihm neben der Deckung ihrer / seiner eigenen Unterhaltskosten auch noch Spielraum für die Unterstützung des Mieters bietet.

Miete und Nebenkosten

Die Kosten auf der Webseite enthalten den Hauptmietzins, die Betriebskostenpauschale und die darauf jeweils entfallende Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Nicht enthalten sind die Kosten für Strom, Heizung, Warmwasser, Internet, GIS,…

Nein - mit der Betriebskostenpauschale sind alle, nicht gesondert im Mietvertrag angeführten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben abgegolten.

Die monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten basieren auf einem Durchschnittsverbrauch und betragen derzeit (Stand 01/2025) EUR 1,32 pro m² und Monat inkl. Ust.

Die monatliche Vorauszahlung für das Warmwasser basiert auf einem Durchschnittsverbrauch und betragen derzeit (Stand 01/2025) EUR 0,605 pro m² und Monat inkl. Ust.

Die monatliche Vorauszahlung für die Stromkosten basieren auf einem Durchschnittsverbrauch von 1.300 kWh für einen 1-Personen-Haushalt und 500 kWh für jede weitere Person und betragen derzeit pro m² und Monat inkl. Ust. (Stand 01/2025):
EUR 20,40 für Ein-Zimmer-Wohnungen
EUR 28,80 für Zwei-Zimmer-Wohnungen
EUR 37,20 für Drei-Zimmer-Wohnungen
EUR 44,40 für Vier-Zimmer-Wohnungen